Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf Sexpuppen mit kindlichem Aussehen?

Vorweg sei gesagt, dass wir, unabhängig von rechtlichen Vorgaben, auf das Anbieten von kindlichen Sexpuppen verzichten.

Aktuell sieht die rechtliche Lage so aus, dass der Vertrieb von kindlichen Sexpuppen untersagt ist und unter Strafe steht. Jedoch sieht es auch so aus, dass es keine klare Vorgabe gibt, was eine kindliche Sexpuppe ist. Das wichtigste bei der Entscheidung, ob eine Sexpuppe als kindlich eingestuft wird, sind die Brüste, die Körpergröße und das Gesicht. Eine Sexpuppe mit einer Größe von 100cm, kleinen Brüsten und einem kindlichen Gesicht, kann man klar als kindliche Sexpuppe einstufen. Wobei die Körpergröße und die Größe der Brüste alleine nicht ausschlaggebend sein sollte. Eine Sexpuppe mit kleinen Brüsten erweckt nicht zwangsläufig den Eindruck, ein Kind zu imitieren. Genauso ist es bei der Körpergröße, eine Sexpuppe mit einer Größe von 130cm ist nicht gleich eine kindliche Sexpuppe.

Aber was ist das Problem mit kindlichen Sexpuppen?

Die bildliche Darstellung, einer Solchen Sexpuppe im Online Shop, kann vom Gesetzgeber als kinderpornografisch eingestuft werden.

Außerdem hält sich der Konzens, dass kindliche Sexpuppen Pädophilen in die Hände spielen. Man geht davon aus, dass so eine Sexpuppe, die ein Kind imitiert, der Einstieg in die Pädophilie ist bzw. Pädophilen hilft, sich auf mögliche Straftaten vorzubereiten.

Man muss aber auch festhalten, dass Sexpuppen durchaus einen therapeutischen Nutzen erfüllen können.

Wenn Du Dich von Kindern sexuell angezogen fühlst und auf der Suche nach fachlicher Hilfe bist, empfehlen wir:

https://www.kein-taeter-werden.de/


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